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Amphibienwanderungen beginnen

Wenn im Frühling die Nächte mild und regnerisch werden, wandern Frösche, Kröten, Molche und andere Amphibien wieder zu Tausenden aus den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern.





Die Landeshauptstadt Stuttgart und der Naturschutzbund Stuttgart (NABU) treffen jedes Jahr gemeinsam Vorkehrungen zum Schutz der wandernden Amphibien. Bei ihren Wanderungen müssen die Amphibien häufig Straßen überqueren. Viele von ihnen erreichen ihr Ziel leider nicht und enden überfahren auf den Straßen. Dies liegt auch an der Zunahme der Verkehrsdichte. Je mehr Fahrzeuge die Straße befahren, desto geringer ist die Chance der Lurche, diese lebend zu überqueren. Bei den wandernden Amphibien handelt es sich vor allem um Traditionslaicher, zu denen Erdkröten, Grasfrösche, Bergmolche oder Feuersalamander gehören. Sie brechen in jedem Frühjahr meist zu den Gewässern auf, in denen sie auf die Welt kamen, um dort selbst für Nachwuchs zu sorgen. Diese wandernden Amphibien sind wie andere Lurcharten besonders geschützt, aber durch den Straßenverkehr auch besonders gefährdet.

In Bereichen, in denen mehrere hundert bis tausend Tiere erwartet werden, errichtet das Garten-, Friedhofs und Forstamt Schutzzäune, die nicht nur dem Artenschutz, sondern auch der Verkehrssicherheit dienen. Das sind in Stuttgart vor allem die Waldflächen um den Rot- und Schwarzwildpark, der Frauenkopf und Bereiche nördlich von Möhringen. Ergänzend werden verkehrsbehördliche Maßnahmen getroffen. Am Kreisel an der Magstadter Straße/Mahdentalstraße wurden dauerhafte Leiteinrichtungen mit Amphibiendurchlässen gebaut.

Die wandernden Amphibien werden von den Zäunen am Überqueren der Straßen gehindert und fallen in die am Zaun eingegrabenen Eimer. Die Helfer des Naturschutzbundes Stuttgart kontrollieren die Wanderstrecken und tragen die Tiere dann morgens über die Straße. Für diese Tätigkeit sucht der NABU noch freiwillige Mitarbeiter (Telefon: 0711 / 626944).

Betroffen sind hauptsächlich diejenigen Arten, die laichplatztreu sind und die unter günstigen Witterungsbedingungen geradezu “explosionsartig“ wandern. Zu diesen zählen, neben der Erdkröte und dem Grasfrosch, der Springfrosch sowie einzelne Molcharten. Übrigens: Der Wanderungsbeginn wird durch eine Temperaturschwelle von plus 4-5 Grad Celsius ausgelöst und durch Regen noch verstärkt.

Die nützlichen Amphibien sind in ihrer Existenz bedroht und deshalb besonders geschützt. Umweltbürgermeister Matthias Hahn appelliert daher an die Stuttgarter Autofahrerinnen und Autofahrer: “Achten Sie bis Mai besonders auf die wandernden Amphibien. Fahren Sie bitte auf den betreffenden Straßenabschnitten langsam und gerade bei Regen besonders vorsichtig - auch mit Rücksicht auf die Helfer, welche die Straße ebenfalls überqueren müssen.“

Im Einzelfall empfehle es sich, auch einmal für einige Tage von der üblichen Route abzuweichen.

Die folgenden Straßen durchschneiden die Wanderstrecken der Amphibien und sind durch das Gefahrzeichen “Krötenwanderung“ kenntlich gemacht. Im Bereich des Rot- und Schwarzwildparks die Solitudestraße, die Magstadter Straße, die Mahdentalstraße sowie die Falkenstraße bei Möhringen-Sonnenberg und die Frauenkopfstraße in Stuttgart-Ost. Untergeordnete Wege und Verbindungsstraßen, die von wandernden Amphibien überquert werden, befinden sich am Oeffinger Scillawald, am Grünen Heiner und an der Zufahrt zum Sportplatz Uhlbach sowie im Bereich der Gustav-Barth-Straße in Heumaden. Weitere Wanderstrecken in Stuttgart betreffen folgende Straßen: Onstmettinger Weg in Möhringen, Roßhaustraße in Degerloch, Wernhaldenstraße in Stuttgart-Süd, Hintere Weingärten in Heumaden, Christian-Belser-Straße in Kaltental, Musberger Straße in Vaihingen und die Greutter Straße in Weilimdorf sowie die Eichenparkstraße bei Riedenberg.

Wie in den Vorjahren werden die Bachhalde und Teile der Blankensteinstraße im Naturschutzgebiet “Unteres Feuerbachtal“ zwischen Mühlhausen und Zazenhausen an rund 15 Tagen, an denen starke Wanderungen erwartet werden, temporär gesperrt. Auch am Robert-Bosch-Krankenhaus ist wieder eine temporäre Sperrung erforderlich.



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