Bürgermeister Wölfle: Streik für Mobilitätszulage nicht zulässig
"Ein Streik ist ein klarer Verstoß gegen die Friedenspflicht", erklärte Personalbürgermeister Werner Wölfle am Freitag, 7. Juni.
Die ver.di-Forderung ziele auf eine Erhöhung des Arbeitsentgelts ab, das im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abschließend geregelt sei. "Für Entgeltfragen gilt bis zum 28. Februar 2014 eine Friedenspflicht", sagte Wölfle. Deshalb seien bis zu diesem Zeitpunkt Arbeitskampfmaßnahmen, wie z. B. Streiks - auch auf lokaler Ebene - nicht zulässig. Wölfle: "Wir bedauern, dass ver.di sich nicht an die Friedenspflicht hält und die Beschäftigten für eine Kraftprobe auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger instrumentalisieren will."
Die Gewerkschaft ver.di hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Stuttgart für Mittwoch, 12. Juni, zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Ver.di fordert eine sogenannte Mobilitätszulage von 180 € für alle Beschäftigten der Stadt. Sie würde den städtischen Haushalt jährlich mit 55 Millionen Euro zusätzlich belasten, während den Beschäftigten von den 180 € - die den Arbeitgeber brutto ca. 229 € kosten - netto lediglich etwa 88 € verbleiben. Nach Auffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbands und der Landeshauptstadt Stuttgart ist diese Forderung, verbunden mit Arbeitskampfmaßnahmen, rechtlich nicht zulässig.
Bürgermeister Wölfle appellierte an die Beschäftigten, sich nicht an den Arbeitskampfmaßnahmen von ver.di zu beteiligen. "Die Stadtverwaltung ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Daher können wir einen rechtswidrigen Streik, der schwerwiegende Folgen für die Bürgerinnen und Bürger hat, nicht tolerieren", sagte Wölfle. Er wies deshalb darauf hin, dass die Stadt als Arbeitgeber die Teilnahme an einem rechtswidrigen Streik anders behandeln werde, als eine Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb regulärer Tarifverhandlungen.
"Ein Streik ist ein klarer Verstoß gegen die Friedenspflicht", erklärte Personalbürgermeister Werner Wölfle am Freitag, 7. Juni.
Die ver.di-Forderung ziele auf eine Erhöhung des Arbeitsentgelts ab, das im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abschließend geregelt sei. "Für Entgeltfragen gilt bis zum 28. Februar 2014 eine Friedenspflicht", sagte Wölfle. Deshalb seien bis zu diesem Zeitpunkt Arbeitskampfmaßnahmen, wie z. B. Streiks - auch auf lokaler Ebene - nicht zulässig. Wölfle: "Wir bedauern, dass ver.di sich nicht an die Friedenspflicht hält und die Beschäftigten für eine Kraftprobe auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger instrumentalisieren will."
Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desi.....
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