Ferienjob: Jüngere dürfen nur zwei Stunden täglich arbeiten

Schüler nutzen die Sommerferien oft dazu, ihr Taschengeld mit Ferienjobs aufzubessern. Dabei gelten für Schüler unter 18 Jahren im Arbeitsschutz besondere Bestimmungen.





"Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen in den Ferien nur bis zu zwei Stunden täglich beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist", so Werner Flad, Leiter des Amts für Umweltschutz. Die Beschäftigung ist nur montags bis freitags und nur zwischen 8 und 18 Uhr zulässig. Das Wochenende muss frei bleiben. Die Schüler benötigen zudem die Einwilligung ihrer Eltern.

Jugendliche Schüler zwischen 15 und 18 Jahren dürfen grundsätzlich an Samstagen und Sonntagen nicht beschäftigt werden. Auch für sie gilt die Fünf-Tage-Woche. Erlaubt sind bei diesen Schülern bis zu acht Stunden am Tag zwischen sechs und 20 Uhr. Spätestens nach 4,5 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten fällig.

"Beim Ferienjob stehen die Jugendlichen und Kinder nicht ohne Schutz für ihre Gesundheit und ihre Sicherheit da", sagt Flad. "Der Arbeitgeber muss auch Ferienarbeiter vor der Arbeitsaufnahme über die mit ihrer Arbeit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen. Außerdem muss er - soweit erforderlich - geeignete persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzschuhe, Schutzhelm oder Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen."

Über ihren Arbeitgeber sind Ferienarbeiter automatisch unfallversichert. Allerdings gelten die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und der Versicherungsschutz nur bei einer Tätigkeit im Inland.

Die Gewerbeaufsicht der Stadt überprüft in den Betrieben die betrieblichen Maßnahmen, Einrichtungen und Arbeitsbedingungen auf Übereinstimmung mit den Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Sie wird in den Ferienwochen besonders auf die Einhaltung der Schutzbestimmungen bei Ferienarbeitern achten.




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