Änderungen im Betreuungsrecht erläutert

Die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Gabriele Müller-Trimbusch, hat im Sozial- und Gesundheitsausschuss am Montag, 5. Oktober, aktuelle Änderungen im Betreuungsrecht erläutert.





Hilfebedürftigen erwachsenen Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr eigenständig regeln können, kann ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt werden.

Mit dem Betreuungsrecht, das zum 1. September 2009 reformiert wurde, wird die Rechtsstellung hilfebedürftiger volljähriger Menschen verbessert. So sollen betreuten Personen größtmögliche Eigenständigkeit und ein Leben nach eigenen Vorstellungen, Wünschen und Fähigkeiten ermöglicht werden.

Mit 4074 angeordneten gesetzlichen Betreuungen hat die Landeshauptstadt Stuttgart den niedrigsten Betreutenstand unter den Großstädten in Deutschland. Dies ist vor allem der im württembergischen Rechtsgebiet üblichen strukturellen Anbindung der bisherigen Vormundschaftsgerichte und jetzigen Betreuungsgerichte an die Bezirksnotariate zuzuschreiben. In vielen Fällen ist es der Notarin oder dem Notar nach Anhörung, Beratung und der entsprechenden Stellungnahme der Betreuungsbehörde möglich, eine gesetzliche Betreuung durch eine beurkundete Vollmacht vorsorgend zu ersetzen. Neben hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sind es auch ehrenamtlich Tätige, die mit großer Verantwortung ihren Aufgaben nachkommen. „Ich habe großen Respekt vor Menschen, die mit großem Einfühlungsvermögen diese wichtige Aufgabe übernehmen“, sagte die Bürgermeisterin.

Die Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ist eine gemeinsame Aufgabe der Betreuungsbehörde und der Stuttgarter Betreuungsvereine. 2008 haben 393 ehrenamtlich Engagierte insgesamt 433 gesetzliche Betreuungen in Stuttgart geführt. Sie haben in der Betreuungsbehörde und den Betreuungsvereinen ständige Ansprechpartner, die sie unterstützen, begleiten und beraten. Zur Aufgabe der Betreuungsbehörde gehört auch die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Vorsorge für das Alter im Hinblick auf Vollmachten und Patientenverfügungen.

Mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts – Gesetz zur Patientenverfügung – soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille in jeder Lebensphase beachtet wird. „Ich gehe davon aus, dass viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufgrund der neuen Gesetzeslage Beratung in Anspruch nehmen, um Rechtssicherheit zu erlangen“, so Gabriele Müller-Trimbusch. „Von städtischer Seite stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde mit ihrem umfassenden Fachwissen und langjähriger Beratungserfahrung den Bürgern zur Verfügung.“

Wer sich für eine Beratung zu Vorsorgeangelegenheiten interessiert oder sich ehrenamtlich engagieren will, kann einen persönlichen Termin über die Telefonnummer 216-6685, Petra Weller, oder 216-3079, Michael Herzog, vereinbaren



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