Runder Tisch unterstützt Unternehmen in der Krise

Mit dem Runden Tisch geht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ab sofort ein neues Beratungsangebot an den Start:





 

Als Regionalpartner der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt die IHK kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Mit einer von der KfW finanziell geförderten individuellen betriebswirtschaftlichen Beratung inklusive Schwachstellenanalyse will die Kammer den Unternehmen helfen, Wege aus einer problematischen Situation zu finden.

„Viele Unternehmen haben einen großen Beratungsbedarf, wie sie mit den Folgen der Krise umgehen sollen. Das wissen wir von unserer Krisen-Hotline“, so Dr. Herbert Müller, Präsident der IHK Region Stuttgart. „Beim Runden Tisch ziehen wir zur Beratung weitere Experten von außen hinzu. Gemeinsam analysieren wir das Unternehmen gründlich und entwickeln Lösungsvorschläge. Wenn nötig, werden in Abstimmung mit dem Betrieb erste Schritte eingeleitet, die zur Verbesserung der Lage im Unternehmen beitragen.“

Unternehmen, die durch die Krise in Schwierigkeiten gekommen sind - zum Beispiel durch dramatische Absatzeinbrüche, Ausbleibende Zahlungseingänge oder Finanzierungsprobleme - können sich an ihre jeweilige IHK wenden. Über die Ansprechpartner in der IHK-Zentrale in Stuttgart und in den IHK-Bezirkskammern in Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Waiblingen sowie über das Verfahren des Runden Tisches können sich Betroffene auf www.stuttgart.ihk.de/rundertisch vorab informieren.

Dort können Unternehmen auch auf eine Checkliste zugreifen, die am PC ausgefüllt und an die jeweiligen IHK-Ansprechpartner weitergeleitet werden kann. Nach Prüfung und Bestätigung der Förderfähigkeit durch die IHK wählt das Unternehmen in der KfW-Beraterbörse www.kfw-beraterboerse.de einen geeigneten auditierten Berater aus. Dieser erstellt eine Ist-Analyse des Betriebs, erarbeitet Lösungsvorschläge und leitet gegebenenfalls erste Maßnahmen ein, die dem Unternehmen weiter helfen.

Für seine Tätigkeit erhält der Berater eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 EUR pro Tagwerk à 8 Stunden. Diese Kosten trägt die KfW. Das geförderte Unternehmen übernimmt lediglich die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen sowie die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters.

Außer den IHKs sind auch die Handwerkskammern vor Ort Regionalpartner der KfW.



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